Anwaltskanzlei

 

Clemens Nissen                     Karin Hesekamp

Rechtsanwalt und                               Rechtsanwältin und

Fachanwalt für Arbeitsrecht                 Fachanwältin für Familienrecht

            


Kanzleiadressen

 

Helgolandstraße 47, D-26419 Schortens                        

 

Telefon: 04461/84072                                                     Fax: 04461/84644

 

Unsere Internetadresse lautet: www.hesekamp-pp.de

 

Sie können sich die wichtigsten Kanzleidaten auch mobil anzeigen lassen über

wap-fähige Geräte (Handy etc.) unter der Adresse  www.hesekamp-pp.de/wap

 

Zum Versenden und Empfangen von E-Mails lesen Sie bitte den Abschnitt Kontakt.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: kanzlei@hesekamp-pp.de



Die Rechtsanwälte

Karin Hesekamp

geboren 1966

Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Freiburg

Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg

(in Wittmund, Wilhelmshaven und Oldenburg)

Zulassung als Rechtsanwältin 1995

Aufnahme der Tätigkeit in der Kanzlei Böhme 2001

Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Oldenburg

Fachanwältin für: Familienrecht

Interessenschwerpunkte:

Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Mietrecht

Verkehrsrecht

Versicherungsrecht

 

Clemens Nissen

geboren 1965

Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück und Münster

Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg

(in Aurich, Wittmund, Wilhelmshaven und Oldenburg)

Zulassung als Rechtsanwalt 1994

acht Jahre berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt in Wilhelmshaven

seit 1998 Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Oldenburg

Interessenschwerpunkte:

Arbeitsrecht

Baurecht

Erbrecht

Immobilienrecht

Sozialrecht

 

Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nicht nur auf den Gebieten tätig, in denen sie

Interessenschwerpunkte haben.

                                                                                                                  

Die Kanzlei Nissen & Hesekamp ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Beide Anwälte sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk

Oldenburg, Staugraben 5, D-26122 Oldenburg, Telefon +49(0441)92 5430, Telefax +49(0441)

9254329, http://www.RAK-Oldenburg.de, e-mail: info@rak-oldenburg.de. Ihnen ist die Be-

rufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“ in der

Bundesrepublik Deutschland verliehen worden. Sie sind nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland zugelassen. Grundsätzliches zum Anwaltsberuf können Sie dem Gesetz BRAO

(Bundesrechtsanwaltsordnung) entnehmen. Die Gebühren für Rechts-

anwälte sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Regeln anwaltlicher

Berufsausübung geben die BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) und die CCBE

(Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union) vor. Die besonderen

Bestimmungen für Fachanwälte enthält die FAO (Fachanwaltsordnung). Alle vorgenannten

Regelungen (BRAO, BORA, CCBE, FAO, RVG) sind abgedruckt in der Loseblatt-Gesetzes-

sammlung „Schönfelder, Deutsche Gesetze“ bzw. dem Ergänzungsband hierzu, welche in

Bibliotheken einzusehen und im Buchhandel erhältlich sind. Die berufsrechtlichen Regelungen

können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik

Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher

Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird daher immer

geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

 

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung ver-

pflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von

250000 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Unsere dem ent-

sprechende Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der HDI-Gerling Firmen und Privat

Versicherung AG Riethorst 2, 30659 Hannover, Vers.-Nr. HxF70-005581811/514,

räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558):

1. Deutschland

2. Europäisches Ausland: Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten

a. im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht;

b. des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten.

3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversiche­rungs­summe für

Haft­pflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versiche­rungsneh­mers vor außer-

europäischen Gerichten.

4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten

über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros. Solche existieren

jedoch nicht.

 

 

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die

Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer

 Oldenburg (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle

der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu

finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de). E-Mail:

schlichtungsstelle@brak.de

 

Steuernummer der Kanzlei: 237007023110705

                                          


Wegbeschreibung

Von der B 210 zwischen Jever und Wilhelmshaven Richtung Schortens abfahren. Dann am

Kreisel rechts (Richtung Zentrum). An der zweiten Ampelkreuzung danach links einbiegen

(in die Bahnhofstraße). An der nächsten Kreuzung rechts ab (in die Jeversche Straße).

Von dieser zweigt nach einiger Zeit links die Helgolandstraße ab, in diese nach links einbiegen.

Auf der Helgolandstraße geradeaus weiterfahren, bis diese eine Biegung nach rechts vollführt.

Hier befindet sich die Kanzlei (Helgolandstraße 47) auf der linken Seite.

Aus anderen Richtungen, z.B. von Friedeburg, Sande oder dem Wangerland aus, sind direktere

Anfahrten möglich, diese Nebenstrecken sind jedoch nur Ortskundigen zu empfehlen.



Kontakt

Dieser Abschnitt befasst sich allein mit E-Mails. Alle anderen Kontaktwege entnehmen Sie bitte

dem Abschnitt „Kanzleiadressen“. Unsere E-Mail-Adresse ist kanzlei@hesekamp-pp.de .

Bitte beachten Sie für den Versand und Empfang von E-Mails folgende Gegebenheiten:

 

1. Unbefugtes Lesen von E-Mails

Unverschlüsselte E-Mails können u. U. von fremden Personen, die zufällig, durch Missbrauch

oder im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben Zugriff erhalten, gelesen werden. Beim Versand

von unverschlüsselten E-Mails muss mit der Kenntnisnahme durch unbefugte Dritte gerechnet

werden. Wer offen E-Mails übersendet, selbst aber nicht offen E-Mails erhalten möchte, sollte

dies dem Empfänger rechtzeitig mitteilen, da andernfalls sein Einverständnis mit der offenen

Übermittlung vermutet wird. Der E-Mail-Verkehr mit uns kann verschlüsselt erfolgen mit dem

Verschlüsselungssystem GnuPP, das mit PGP kompatibel ist. Auch mit der Verschlüsselung

von E-Mails sind nicht alle Fälschungs- und Verfälschungsrisiken vollständig ausgeräumt.

 

2. Ausspähen von Daten

Wir betreiben zum Schutze gegen ein Ausspähen der bei uns gespeicherten Adressen, Texte

etc. die Internet- und E-Mail-Anwendungen über einen gesonderten PC, der nur dieser Auf-

gabe (Internet und E-Mails) dient und nicht an das Datennetzwerk der anderen Computer an-

geschlossen ist.

 

3. Gefährdung von EDV-Systemen

E-Mails werden immer wieder für die Verbreitung von Computerviren etc. missbraucht, oft,

ohne dass der Versender einer E-Mail etwas davon bemerkt. Jeder, der mit E-Mails umgeht,

muss sich um den Schutz seiner EDV-Anlagen und –Programme selbst kümmern.

 

4. Übermittlungsprobleme

Durch technische Defekte jeder Art und jeder Ursache kann es vorkommen, dass E-Mails

nicht oder nicht ordnungsgemäß zugehen. Für von uns versandte E-Mails fordern wir in

aller Regel automatisch eine Empfangsbestätigung an. Wir bitten, diese Bestätigung stets zu

erteilen, da wir sonst den E-Mail-Verkehr im Einzelfall als zu unsicher aufgeben und auf

andere Kommunikationsmittel zurückgreifen müssen.


Fristen und Kosten

Wir weisen auf folgende allgemeine Gegebenheiten hin:

 

Fristen

Durch Versäumung einer Frist kann man ein Recht, das man hatte, verlieren. Nur in

bestimmten Fällen lässt es sich auch nach Fristablauf noch erfolgversprechend verfolgen. In

den weitaus meisten Streitigkeiten laufen Fristen – oft auch dann, wenn man es nicht bemerkt.

Viele lassen sich nur in bestimmten Formen wahren. Natürlich sollte der Gang zum Anwalt

wohlüberlegt und ggf. vorbereitet sein. Ein zu langes Zögern kann allerdings zur Folge haben,

dass Ihre Chancen schwinden. Bitte denken Sie auch daran, dass die Fristen unbeeinflusst

weiterlaufen und ggf. verstreichen, wenn Sie noch dabei sind, vorab die Kostenseite zu klären

sei es beim Rechtsschutzversicherer, sei es zur Beratungshilfe.Als genauso wichtig, wie es

ist, sich im Recht zu befinden, erweist es sich oft, die eigenen Angelegenheiten so gut im

Griff zu haben, dass man seine Chancen rechtzeitig wahrnimmt und Gefahren verringert, ehe

sie außer Kontrolle geraten können.

 

Kosten

Rechtsanwälte üben einen freien Beruf aus, stehen also nicht in staatlichen Diensten, sondern

beziehen ihr Einkommen ausschließlich aus Honoraren. Anwaltliche Dienstleistungen sind

grundsätzlich gebührenpflichtig. Um den eigenen Rechtsanwalt zu bezahlen, gibt es fast nur

folgende Möglichkeiten:

 

1.         Sie sind rechtsschutzversichert.

2.         Der Staat trägt die Anwaltskosten für Sie.

3.         Ihr Gegner trägt Ihre Kosten.

4.         Sie zahlen selbst.

 

zu 1.): Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, können Sie vorab mit Ihrem Versicherer klären,

ob er Ihnen in Ihrem konkreten Fall das Kostenrisiko abnimmt. Begeben Sie sich in

anwaltliche Beratung, ohne sich zuvor darüber Gewissheit verschafft zu haben, kann der

Rechtsanwalt diese Anfrage für Sie übernehmen – Sie müssen dann aber, falls Ihr Versicherer

den Deckungsschutz verweigert, vereinbarungsgemäß zumindest für das bis dahin angefallene

Anwaltshonorar aufkommen.

 

zu 2.): Der Staat übernimmt u.U. Ihre Anwalts- und ggf. Verfahrenskosten, wenn es Ihre

finanziellen Verhältnissen überfordern würde, diese selbst zu tragen. Solange über den Streit,

in dem Sie rechtlichen Beistand oder anwaltliche Beratung benötigen, noch kein Gerichts-

verfahren anhängig ist, können Sie vorab prüfen lassen, ob Sie bedürftig für solche Hilfe sind.

Gehen Sie hierfür bitte zu dem Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist, und

beantragen Sie, dass man Ihnen einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausstellt.

Diesen Schein können Sie Ihrem Rechtsanwalt vorlegen, er wird von Ihnen dann für die

Beratung nur ggf. noch einen Eigenanteil von 10 € erheben.

Alle weiteren, Kosten auslösenden Maßnahmen und deren Finanzierung können in der

anwaltlichen Beratung vorab besprochen werden, so z.B. ob staatliche Hilfe zur Durchführung

eines Gerichtsverfahrens (Prozesskostenhilfe o.ä.) zu beantragt ist. Sie können bei einer

außergerichtlichen Streitigkeit auch erst den Rechtsanwalt aufsuchen und diesen einen

Beratungshilfeantrag für Sie einreichen lassen. Es gilt dann aber das oben zu 1) Gesagte

entsprechend: Stellt sich heraus, dass Sie nicht bedürftig sind, so müssen Sie die bisherige

Tätigkeit des Anwalts vereinbarungsgemäß aus eigener Tasche vergüten.

 

zu 3.): In vielen Fällen übernimmt Ihr Gegner Ihre Anwaltskosten. Eine generelle Aussage

lässt sich hierzu allerdings nicht treffen. Geraten Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall, so

erstattet Ihnen in aller Regel der gegnerische Versicherer Ihre Rechtsverfolgungskosten.

Führen Sie hingegen eine unversöhnliche Auseinandersetzung mit Ihrem Gegner, so müssen

Sie damit rechnen, dass eine Kostenerstattung erst nach einem Gerichtsverfahren festgesetzt

wird und ggf. noch versucht werden muss, sie in der Zwangsvollstreckung durchzusetzen.

Ihren Rechtsanwalt können Sie in aller Regel nicht darauf verweisen, sich an Ihrem Gegner

schadlos zu halten, denn Sie sind sein Vertragspartner, nämlich sein Auftraggeber, während er

zu Ihrem Gegner meistens keine direkte Rechtsbeziehung hat.

 

zu 4): Selbst zu zahlen, klingt nach der schlechtesten aller Alternativen. Die Berechnungsgrund-

lagen werden im Allgemeinen zu Beginn des Mandats angesprochen. Die anwaltlichen

Honorare richten sich grundsätzlich nach einer staatlichen Gebührentabelle. Es ist daher in der

Regel nicht unerlässlich, sich über die Höhe der Anwaltskosten zu unterhalten, wenn Sie

wissen, dass Sie ohnehin nicht umhin kommen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Sofern nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen befürchtet werden muss, dass Sie das

Honorar nicht tragen können, sind Sie jedoch verpflichtet, dies vorab zu besprechen. Wenn

die Angelegenheit, um die es geht, eine begrenzte Bedeutung hat und für Sie in erster Linie in

wirtschaftlicher Hinsicht zählt, ist es ebenfalls sinnvoll, die Kostensituation zu erörtern, damit

entsprechend abgewogen und geplant wird. Ob die Anwaltskosten zu der Sache, um die Sie

streiten, in einem attraktiven wirtschaftlichen Verhältnis stehen, hängt von der Bedeutung der

Angelegenheit (z.B. Streitwert) und den geplanten Maßnahmen ab. Auch dies kann überschlägig

vorab erörtert werden.