Rechtsanwalt und Rechtsanwältin und
Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwältin für Familienrecht
Helgolandstraße 47, D-26419 Schortens
Telefon: 04461/84072 Fax: 04461/84644
Unsere Internetadresse lautet: www.hesekamp-pp.de
Sie können sich die wichtigsten Kanzleidaten auch mobil anzeigen lassen über
wap-fähige Geräte (Handy etc.) unter der Adresse www.hesekamp-pp.de/wap
Zum Versenden und Empfangen von E-Mails lesen Sie bitte den Abschnitt Kontakt.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: kanzlei@hesekamp-pp.de
geboren 1966
Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Freiburg
Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
(in Wittmund, Wilhelmshaven und Oldenburg)
Zulassung als Rechtsanwältin 1995
Aufnahme der Tätigkeit in der Kanzlei Böhme 2001
Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Fachanwältin für: Familienrecht
Interessenschwerpunkte:
Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
geboren 1965
Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück und Münster
Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
(in Aurich, Wittmund, Wilhelmshaven und Oldenburg)
Zulassung als Rechtsanwalt 1994
acht Jahre berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt in Wilhelmshaven
seit 1998 Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Interessenschwerpunkte:
Arbeitsrecht
Baurecht
Erbrecht
Immobilienrecht
Sozialrecht
Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nicht nur auf den Gebieten tätig, in denen sie
Interessenschwerpunkte haben.
Die Kanzlei Nissen & Hesekamp ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Beide Anwälte sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk
Oldenburg, Staugraben 5, D-26122 Oldenburg, Telefon +49(0441)92 5430, Telefax +49(0441)
9254329, http://www.RAK-Oldenburg.de, e-mail: info@rak-oldenburg.de. Ihnen ist die Be-
rufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“ in der
Bundesrepublik Deutschland verliehen worden. Sie sind nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland zugelassen. Grundsätzliches zum Anwaltsberuf können Sie dem Gesetz BRAO
(Bundesrechtsanwaltsordnung) entnehmen. Die Gebühren für Rechts-
anwälte sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Regeln anwaltlicher
Berufsausübung geben die BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) und die CCBE
(Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union) vor. Die besonderen
Bestimmungen für Fachanwälte enthält die FAO (Fachanwaltsordnung). Alle vorgenannten
Regelungen (BRAO, BORA, CCBE, FAO, RVG) sind abgedruckt in der Loseblatt-Gesetzes-
sammlung „Schönfelder, Deutsche Gesetze“ bzw. dem Ergänzungsband hierzu, welche in
Bibliotheken einzusehen und im Buchhandel erhältlich sind. Die berufsrechtlichen Regelungen
können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik
„Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher
Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird daher immer
geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung ver-
pflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von
250000 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Unsere dem ent-
sprechende Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der HDI-Gerling Firmen und Privat
Versicherung AG Riethorst 2, 30659 Hannover, Vers.-Nr. HxF70-005581811/514,
räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558):
1. Deutschland
2. Europäisches Ausland: Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a. im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht;
b. des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten.
3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für
Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außer-
europäischen Gerichten.
4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros. Solche existieren
jedoch nicht.
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die
Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer
Oldenburg (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle
der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu
finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de). E-Mail:
Steuernummer der Kanzlei: 237007023110705
Von der B 210 zwischen Jever und Wilhelmshaven Richtung Schortens abfahren. Dann am
Kreisel rechts (Richtung Zentrum). An der zweiten Ampelkreuzung danach links einbiegen
(in die Bahnhofstraße). An der nächsten Kreuzung rechts ab (in die Jeversche Straße).
Von dieser zweigt nach einiger Zeit links die Helgolandstraße ab, in diese nach links einbiegen.
Auf der Helgolandstraße geradeaus weiterfahren, bis diese eine Biegung nach rechts vollführt.
Hier befindet sich die Kanzlei (Helgolandstraße 47) auf der linken Seite.
Aus anderen Richtungen, z.B. von Friedeburg, Sande oder dem Wangerland aus, sind direktere
Anfahrten möglich, diese Nebenstrecken sind jedoch nur Ortskundigen zu empfehlen.
Dieser Abschnitt befasst sich allein mit E-Mails. Alle anderen Kontaktwege entnehmen Sie bitte
dem Abschnitt „Kanzleiadressen“. Unsere E-Mail-Adresse ist kanzlei@hesekamp-pp.de .
Bitte beachten Sie für den Versand und Empfang von E-Mails folgende Gegebenheiten:
1. Unbefugtes Lesen von E-Mails
Unverschlüsselte E-Mails können u. U. von fremden Personen, die zufällig, durch Missbrauch
oder im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben Zugriff erhalten, gelesen werden. Beim Versand
von unverschlüsselten E-Mails muss mit der Kenntnisnahme durch unbefugte Dritte gerechnet
werden. Wer offen E-Mails übersendet, selbst aber nicht offen E-Mails erhalten möchte, sollte
dies dem Empfänger rechtzeitig mitteilen, da andernfalls sein Einverständnis mit der offenen
Übermittlung vermutet wird. Der E-Mail-Verkehr mit uns kann verschlüsselt erfolgen mit dem
Verschlüsselungssystem GnuPP, das mit PGP kompatibel ist. Auch mit der Verschlüsselung
von E-Mails sind nicht alle Fälschungs- und Verfälschungsrisiken vollständig ausgeräumt.
2. Ausspähen von Daten
Wir betreiben zum Schutze gegen ein Ausspähen der bei uns gespeicherten Adressen, Texte
etc. die Internet- und E-Mail-Anwendungen über einen gesonderten PC, der nur dieser Auf-
gabe (Internet und E-Mails) dient und nicht an das Datennetzwerk der anderen Computer an-
geschlossen ist.
3. Gefährdung von EDV-Systemen
E-Mails werden immer wieder für die Verbreitung von Computerviren etc. missbraucht, oft,
ohne dass der Versender einer E-Mail etwas davon bemerkt. Jeder, der mit E-Mails umgeht,
muss sich um den Schutz seiner EDV-Anlagen und –Programme selbst kümmern.
4. Übermittlungsprobleme
Durch technische Defekte jeder Art und jeder Ursache kann es vorkommen, dass E-Mails
nicht oder nicht ordnungsgemäß zugehen. Für von uns versandte E-Mails fordern wir in
aller Regel automatisch eine Empfangsbestätigung an. Wir bitten, diese Bestätigung stets zu
erteilen, da wir sonst den E-Mail-Verkehr im Einzelfall als zu unsicher aufgeben und auf
andere Kommunikationsmittel zurückgreifen müssen.
Wir weisen auf folgende allgemeine Gegebenheiten hin:
Fristen
Durch Versäumung einer Frist kann man ein Recht, das man hatte, verlieren. Nur in
bestimmten Fällen lässt es sich auch nach Fristablauf noch erfolgversprechend verfolgen. In
den weitaus meisten Streitigkeiten laufen Fristen – oft auch dann, wenn man es nicht bemerkt.
Viele lassen sich nur in bestimmten Formen wahren. Natürlich sollte der Gang zum Anwalt
wohlüberlegt und ggf. vorbereitet sein. Ein zu langes Zögern kann allerdings zur Folge haben,
dass Ihre Chancen schwinden. Bitte denken Sie auch daran, dass die Fristen unbeeinflusst
weiterlaufen und ggf. verstreichen, wenn Sie noch dabei sind, vorab die Kostenseite zu klären
– sei es beim Rechtsschutzversicherer, sei es zur Beratungshilfe.Als genauso wichtig, wie es
ist, sich im Recht zu befinden, erweist es sich oft, die eigenen Angelegenheiten so gut im
Griff zu haben, dass man seine Chancen rechtzeitig wahrnimmt und Gefahren verringert, ehe
sie außer Kontrolle geraten können.
Kosten
Rechtsanwälte üben einen freien Beruf aus, stehen also nicht in staatlichen Diensten, sondern
beziehen ihr Einkommen ausschließlich aus Honoraren. Anwaltliche Dienstleistungen sind
grundsätzlich gebührenpflichtig. Um den eigenen Rechtsanwalt zu bezahlen, gibt es fast nur
folgende Möglichkeiten:
1. Sie sind rechtsschutzversichert.
2. Der Staat trägt die Anwaltskosten für Sie.
3. Ihr Gegner trägt Ihre Kosten.
4. Sie zahlen selbst.
zu 1.): Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, können Sie vorab mit Ihrem Versicherer klären,
ob er Ihnen in Ihrem konkreten Fall das Kostenrisiko abnimmt. Begeben Sie sich in
anwaltliche Beratung, ohne sich zuvor darüber Gewissheit verschafft zu haben, kann der
Rechtsanwalt diese Anfrage für Sie übernehmen – Sie müssen dann aber, falls Ihr Versicherer
den Deckungsschutz verweigert, vereinbarungsgemäß zumindest für das bis dahin angefallene
Anwaltshonorar aufkommen.
zu 2.): Der Staat übernimmt u.U. Ihre Anwalts- und ggf. Verfahrenskosten, wenn es Ihre
finanziellen Verhältnissen überfordern würde, diese selbst zu tragen. Solange über den Streit,
in dem Sie rechtlichen Beistand oder anwaltliche Beratung benötigen, noch kein Gerichts-
verfahren anhängig ist, können Sie vorab prüfen lassen, ob Sie bedürftig für solche Hilfe sind.
Gehen Sie hierfür bitte zu dem Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist, und
beantragen Sie, dass man Ihnen einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausstellt.
Diesen Schein können Sie Ihrem Rechtsanwalt vorlegen, er wird von Ihnen dann für die
Beratung nur ggf. noch einen Eigenanteil von 10 € erheben.
Alle weiteren, Kosten auslösenden Maßnahmen und deren Finanzierung können in der
anwaltlichen Beratung vorab besprochen werden, so z.B. ob staatliche Hilfe zur Durchführung
eines Gerichtsverfahrens (Prozesskostenhilfe o.ä.) zu beantragt ist. Sie können bei einer
außergerichtlichen Streitigkeit auch erst den Rechtsanwalt aufsuchen und diesen einen
Beratungshilfeantrag für Sie einreichen lassen. Es gilt dann aber das oben zu 1) Gesagte
entsprechend: Stellt sich heraus, dass Sie nicht bedürftig sind, so müssen Sie die bisherige
Tätigkeit des Anwalts vereinbarungsgemäß aus eigener Tasche vergüten.
zu 3.): In vielen Fällen übernimmt Ihr Gegner Ihre Anwaltskosten. Eine generelle Aussage
lässt sich hierzu allerdings nicht treffen. Geraten Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall, so
erstattet Ihnen in aller Regel der gegnerische Versicherer Ihre Rechtsverfolgungskosten.
Führen Sie hingegen eine unversöhnliche Auseinandersetzung mit Ihrem Gegner, so müssen
Sie damit rechnen, dass eine Kostenerstattung erst nach einem Gerichtsverfahren festgesetzt
wird und ggf. noch versucht werden muss, sie in der Zwangsvollstreckung durchzusetzen.
Ihren Rechtsanwalt können Sie in aller Regel nicht darauf verweisen, sich an Ihrem Gegner
schadlos zu halten, denn Sie sind sein Vertragspartner, nämlich sein Auftraggeber, während er
zu Ihrem Gegner meistens keine direkte Rechtsbeziehung hat.
zu 4): Selbst zu zahlen, klingt nach der schlechtesten aller Alternativen. Die Berechnungsgrund-
lagen werden im Allgemeinen zu Beginn des Mandats angesprochen. Die anwaltlichen
Honorare richten sich grundsätzlich nach einer staatlichen Gebührentabelle. Es ist daher in der
Regel nicht unerlässlich, sich über die Höhe der Anwaltskosten zu unterhalten, wenn Sie
wissen, dass Sie ohnehin nicht umhin kommen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Sofern nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen befürchtet werden muss, dass Sie das
Honorar nicht tragen können, sind Sie jedoch verpflichtet, dies vorab zu besprechen. Wenn
die Angelegenheit, um die es geht, eine begrenzte Bedeutung hat und für Sie in erster Linie in
wirtschaftlicher Hinsicht zählt, ist es ebenfalls sinnvoll, die Kostensituation zu erörtern, damit
entsprechend abgewogen und geplant wird. Ob die Anwaltskosten zu der Sache, um die Sie
streiten, in einem attraktiven wirtschaftlichen Verhältnis stehen, hängt von der Bedeutung der
Angelegenheit (z.B. Streitwert) und den geplanten Maßnahmen ab. Auch dies kann überschlägig
vorab erörtert werden.